Unsere Reaktion zur PM des KM 017/2021: Prüfungen an den Hochschulen

In dieser Pressemitteilung macht Wissenschaftsminister Sibler deutlich, dass auch er angesichts der Prüfungssituation an den bayerischen Universitäten an einer Kombination aus Präsenz- und elektronischen Prüfungen festhält. Sibler betont, dass er sicherstellen möchte, dass auch dieses bald vergangene Semester „kein verlorenes Semester für die Studentinnen und Studenten werde“ und der Gesundheitsschutz an oberster Stelle stehe. Es solle ermöglicht werden, dass StudentInnen am Ende des Wintersemesters Leistungsmessungen zur Verfügung stehen und diese auch von jedem abgelegt werden können.

Wir begrüßen den „Click & Collect“ Service sehr, der nun an den Bibliotheken der Hochschulen angeboten wird und betrachten den für digitale Prüfungen rechtlich geschaffenen Rahmen des Freistaates Bayern für digital durchgeführte Prüfungen als großen Erfolg und Schritt in die richtige Richtung.

Kritisch zu sehen ist jedoch der Punkt der Hygienekonzepte der Bayerischen Hochschulen, bei deren direkter Umsetzung sicherlich ein geringes Ansteckungsrisiko besteht, jedoch möchten wir hier deutlich betonen, dass auch der Weg anreisender Studierender und die Gegebenheiten vor und nach der eigentlichen Prüfung in Betracht gezogen und miteinberechnet werden müssen. Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, Präsidentin der Universität Augsburg, betont deutlich, dass für Studentinnen und Studenten keine Nachteile entstehen dürfen, sollten sich diese aus Angst einer Ansteckung oder anderen Gründen nicht dazu entscheiden, an einer Präsenzprüfung teilzunehmen. „Individuelle Wahlfreiheit“ spielt dabei eine große Rolle. Hier möchten wir aber deutlich anmerken, dass diese bei jeder Prüfung gegeben sein muss, sonst wäre diese wichtige Wahlfreiheit deutlich eingeschränkt, würde diese nur bei einzelnen Prüfungen angeboten werden. Wie auch Prof. Doering-Manteuffel wünschen wir uns, dass für StudentInnen, die von einer Prüfung zurücktreten keine Nachteile entstehen. Eine mögliche Umsetzung dieser individuellen Wahlfreiheit wäre z.B. gegeben, würde bei jeder Prüfung eine digitale Alternative angeboten oder schriftliche Prüfungen in Hausarbeiten oder fernmündliche Leistungsmessungen umgewandelt werden. Die TH Ingolstadt setzt dieses Verfahren um, so Präsident Prof. Dr. Walter Schober.

Auch den LAK-Sprecherinnen Anna-Maria Trinkgeld und Maximilian Frank können wir uns anschließen, wenn sie wahrheitsgemäß sagen, dass die Studierenden auch in diesem Semester einer enorm hohen Belastung ausgesetzt sind. Wie auch sie, appellieren wir klar an die Bayerischen Hochschulen, dass zur weiteren Entlastung der StudentInnen sichergestellt ist, dass Erhöhungen der Prüfungsversuche oder Annullierungsmöglichkeiten angewendet werden müssen. Der Wissenschaftsminister veranlasste hierzu bereits eine Gesetzesvorlage, die beinhaltet, dass Studierende Prüfungen ohne Nachteile ins kommende Semester verschieben können. An Hochschulen, die besorgten Studentinnen und Studenten keine digitalen Alternativen anbieten können, sollen keine weiteren Wiederholungsmöglichkeiten verloren gehen. Trotzdem möchten wir hier nochmal die Forderung der einheitlichen Freiversuchsregelung wiederholen, da ein Studium, das unter solchen Umständen stattfindet, Leistungsmessungen nicht wie gehabt zählen lassen kann.

Minister Siblers Versuch, den Sorgen der Studentinnen und Studenten entgegen zu kommen, hat hier unserer Meinung Fuß gefasst. Wir Studierende im BLLV begrüßen den Einsatz, zumal diese Forderungen auch in unserem an den Minister gerichteten Brief zu finden sind und er sich diese, so scheint es, durchaus zu Herzen genommen hat – Ein Erfolg für uns Studierende!