Bay HIG: Kommentar der Studierenden im BLLV zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz

Nach dem Start in den Reformprozess für das bayerische Hochschulinnovtionsgesetz (Hochschulrechtsreform) mit dem Eckpunktepapier im Herbst 2020, welches für viel Diskussionen und Widerstand in der Hochschullandschaft sorgte, wurde der Gesetzesentwurf nun vorgestellt - über ein Jahr später als ursprünglich angekündigt.

Wir, die Studierenden im BLLV, haben bereits früh im Reformprozess einige Punkte im Eckpunktepapier stark kritisiert. Diese Punkte griffen wir im Februar 2021 mit Vertreter*innen aus der Politik, der Wissenschaft und dem BLLV in einer Diskussionsrunde mit Studierenden auf - mit einem expliziten Fokus auf die Auswirkungen auf uns Lehramtsstudierende. Das Fazit: Die Lehrer*innenbildung wurde in den letzten Jahren häufig vernachlässigt, zu oft wurden in der Vergangenheit Zuständigkeiten immer nur hin und her geschoben, anstatt bekannte Probleme wirklich anzugehen. Leider wird auch das Hochschulinnovationsgesetz daran nicht viel ändern.

Prinzipiell begrüßen wir eine Novellierung des Hochschulrechts, die nach 16 Jahren mehr als nur überfällig ist. Ebenfalls wurden einige Punkte, die wir im Eckpunktepapier stark kritisiert hatten, nun abgeschwächt oder vollkommen gestrichen. Auch dies begrüßen wir.

Doch auch im aktuellen Gesetzesentwurf betrachten wir einige Punkte noch kritisch:

Im Bereich der Grundfinanzierung der Hochschulen gibt es leider weiterhin Verbesserungsbedarf. Eine nicht ausreichende Grundfinanzierung wirkt sich besonders negativ auf die weniger drittmittelstarken Geistes- und Sozialwissenschaften aus. Von dieser unzureichenden Grundfinanzierung sind wir Lehramtsstudierende unmittelbar betroffen.

Die Entlassung von Hochschulen in die Rechtsform von selbständigen Körperschaften wird von uns Studierenden ebenfalls kritisch gesehen. Hier besteht die Gefahr einer weiteren Entkopplung von der Aufsicht durch Regierung und Parlament.

Die Ermöglichung von mehr Autonomie bedeutet gleichzeitig auch Unsicherheit und Reduzierung von Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit. Der Verweis auf den Globalhaushalt und die damit selbstständige Bewirtschaftung ihrer Mittel fördert keine verlässliche Sicherheit. So kann zwar das Globaldeputat mehr Flexibilität für Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren ermöglichen, um Lehre, Forschung und Wissenstransfer miteinander zu vereinen. Es ist aber nicht geregelt, wo und wie die Verteilung des Globalhaushaltes zu verteilen ist. Dies kann zu einer Ungleichverteilung zwischen verschiedenen Statusgruppen (z. B. zwischen Professorinnen und Professoren und nicht professoralen Lehrkräften) oder zu einer Ungleichverteilung der Mittel verschiedener Fakultäten einer Hochschule führen.

Eine wirkliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre sehen wir im neuen Gesetz nicht gewährleistet. Gleichzeitig wurde die Chance verpasst, die Lehrer*innenbildung im Gesetz zu verankern, um die Grundlage für eine qualitätsvolle und professionelle Ausbildung von zukünftigen Lehrkräften zu schaffen. Auch die Möglichkeit der Gebührenerhebung für Studierende aus dem nicht-EU-Ausland lehnen wir ab, da sich diese Gebühren sozial selektiv auswirken. Gleichzeitig schwächt sich Bayern damit international als Hochschulstandort ab, was nicht zu dem von der Staatsregierung formulierten Ziel passt, die besten Köpfe nach Bayern holen zu wollen.

Positiv hervorzuheben ist die Verankerung eines Landesstudierendenrates im Gesetz. Bislang hatten die Studierenden als größten Personengruppen an der Hochschule das geringste Mitspracherecht. Die Festschreibung des Landesstudierendenrates halten wir, die Studierenden im BLLV, daher für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und begrüßen diesen ausdrücklich.

Insgesamt lässt sich jedoch festhalten, dass dieses Gesetz nicht annähernd so „innovativ“ ist, wie es von der Staatsregierung angepriesen wird. Viele bekannte Probleme an den Hochschulen, wie beispielsweise die Beschäftigungsbedingungen, insbesondere im Mittelbau, werden im Hochschulinnovationsgesetz kaum bis gar nicht angegangen. Das neue Gesetz macht Bayerns Hochschulen leider nicht zukunftsfähig.