Zulassungsbeschränkung zum Referendariat

Gegen Beschränkung - für Bildung: Wir, die Studierenden im BLLV, setzen ein klares Zeichen gegen die Zulassungsbeschränkung zum Referendariat in Bayern.

Wichtig: Im Moment findet das Gesetz noch keine Anwendung!

Wann kommt die Zulassungsbeschränkung und wer ist davon betroffen?

Am 20. April 2016 wurde die Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes im Landtag beschlossen. Für welche Fächerkombinationen diese gilt, lässt sich nicht sagen. Die Gesetzesänderung schafft zunächst einmal die Möglichkeit einer Beschränkung bestimmter Fächerkombinationen. Diese wird dann je nach Bedarf festgelegt und bedarf keiner weiteren Gesetzesänderung.

Laut Beschluss betrifft dies nicht Bewerber, die den Vorbereitungsdienst (Referendariat) bis Juli 2019 angetreten haben, sondern ggf. nur Studierende, die nach dem Sommer 2019 ins Referendariat kommen. Das besagt der sogenannte Vertrauensschutz - zum Schutz der Studierenden höherer Semester.

Die zukünftigen Studierenden wissen zu Beginn ihres Studiums nicht, ob sie von der Regelung betroffen sein werden oder nicht. Welche Studiengänge in Zukunft von der Regelung betroffen sind, weiß nur das zuständige Ministerium. Über die genauen Auswirkungen kann man ebenfalls nur spekulieren.

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Interview

Im Interview mit Nicolai Fleischmann. Nicolai Fleischmann von den Studierenden im BLLV spricht offen über Lehrerbildung in Bayern und die geplante Beschränkung zum Referendariat.

Kontakt

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