Ausstehende Fragen zu den Examensprüfungen im Frühjahr 2021

Das Kultusministerium hat unsere aktuellen Forderungen zur Planungssicherheit im Staatsexamen im Schreiben vom 13. Januar 2021 berücksichtigt. Die Kommunikation des Kultusministeriums hat sich seitdem verbessert und gestaltet sich viel transparenter als noch im Dezember 2020. Das ist für viele Studierende eine Erleichterung, da sie sich besser auf die Prüfungssituation vorbereiten können. Allerdings werfen die Updates noch einige Fragen auf.

Der Brief ans Kultusministerium im Wortlaut

Herrn Staatsminister
Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Ausstehende Fragen zu den Examensprüfungen im Frühjahr 2021

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

als Stimme der Studierenden im BLLV richten wir uns im Namen vieler Studierender, die dieses Semester ihr 1. Staatsexamen schreiben, erneut an Sie.

Wir möchten uns zunächst bei Ihnen für das Berücksichtigen unserer aktuellen Forderungen im Schreiben vom 13. Januar 2021 bedanken. Die Kommunikation des Kultusministeriums hat sich seitdem stark verbessert und gestaltet sich sehr viel transparenter als noch im Dezember 2020. Das stellt für viele Studierende eine Erleichterung dar, da sie sich mit jedem Update besser auf die Situation einstellen können. 

Diese Updates haben aber leider immer noch nicht für völlige Klarheit gesorgt. Es sind immer noch Fragen offen, auf die wir Sie in diesem Schreiben hinweisen wollen, um hoffentlich eine baldige Klärung der Fragen zu bewirken. Die ersten Staatsexamensprüfungen beginnen bereits in knapp 2 Wochen, daher ist eine Beantwortung dieser Fragen bis zum Ende dieser Woche unerlässlich, um Planungssicherheit garantieren zu können.

Folgende Fragen gilt es unserer Ansicht nach noch zu klären:

1. Welche Infektionsschutzmaßnahmen werden für die Zeit unmittelbar vor und nach der jeweiligen Prüfung, also beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten getroffen? Ein Hinweis auf die Einhaltung des Mindestabstandes ist unserer Meinung nach nicht ausreichend.

Es muss ein ausgearbeitetes Hygienekonzept vorliegen, um maximalen Infektionsschutz sicherzustellen. In Zeiten, in denen ein ganzes Land seit Wochen im Lockdown lebt, ist eine Präsenzprüfung ohnehin eine sehr schwierige Angelegenheit,  in diesem Fall aber wohl kaum zu vermeiden. Ein detailliertes Hygienekonzept ist daher unerlässlich, um den Studierenden die Angst vor einer möglichen Infektion zu nehmen.

Wir schlagen hier konkret  gestaffelte Ankunftszeiten vor, um lange Schlangen vor den Prüfungsräumen zu vermeiden. Zudem muss in jedem Prüfungsraum die Möglichkeit des Stoßlüftens gewährleistet sein und die leerstehenden Universitäten müssen genutzt werden, um die Prüfungsteilnehmer auf möglichst viele Räume aufzuteilen.

2. Im Update vom 22.01.2021 wiesen Sie auf eine „Berücksichtigung der Umstände im Rahmen der Korrektur“ hin. Diese Maßnahme begrüßen wir sehr. Dennoch fehlen uns auch hier konkrete Informationen wie diese Berücksichtigung aussehen soll. Da die Korrektur des Staatsexamens aufgrund von fehlenden Korrekturvorgaben oder Bewertungsbögen ohnehin sehr intransparent verläuft, bietet diese Aussage noch zu viel, wenn nicht sogar noch mehr, Spielraum für eine subjektive Interpretation der Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur. Konkrete Angaben, wie sich diese Berücksichtigung gestalten soll, sind für die Chancengleichheit aller Studierenden unerlässlich.

3. Zuletzt möchten wir auf die Regelung für ein genehmigtes Fernbleiben hinweisen. Auch hier begrüßen wir die Ausweitung der Regelung sehr. Viele Studierende, die sich durch den eingeschränkten Zugang zu Fachliteratur benachteiligt sehen, werden so in ihren Sorgen ernst genommen.

Allerdings  ist diese Regelung nur dann sinnvoll, wenn auch ein Start in das Referendariat 2021 gewährleistet werden kann. Da die Nachtermine üblicherweise die des Prüfungszeitraumes Herbst 2021 sind, kann eine rechtzeitige Korrektur vor Referendariatsbeginn nicht sichergestellt werden.

Eine klare Ansage ob der Vorbereitungsdienst, trotz ausstehender Nachholprüfungen, angetreten werden kann, ist daher ausschlaggebend für die Entscheidung der Studierenden, von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Viele Studierende können sich eine Verzögerung ihres Referendariats um ein Jahr nicht leisten, und die ausgeweiteten Regelungen zum genehmigten Fernbleiben mit Nachterminen im Herbst 2021 sind für sie somit keine valide Option.  Wir bitten Sie daher, dringlich zu prüfen und baldmöglichst bekannt zu geben, ob trotz ausstehender Nachprüfungen ein Referendariat auf Probe möglich sein wird (wie beispielsweise im Herbst 2020 bereits geschehen).

Auch für den Fall, dass ein Corona-Fall während oder nach einer Prüfung festgestellt wird muss es Klarheit geben für alle die, die ihr Examen aufgrund von verordneter Quarantäne nicht abschließen können.

Im Namen der Studierenden im BLLV möchten wir uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit bedanken und hoffen auf schnellstmögliche Antworten im Sinne aller Studierenden!

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Simone Fleischmann (BLLV-Präsidentin), Laura Teichmann (1. Vorsitzende der Studierenden im BLLV)

BLLV-Schreiben zum Update Staatsexamen - offene Fragen!

Warum wir weder für noch gegen eine Verschiebung sind!

Examensprüfungen verschieben – oder nicht verschieben? Warum sind wir weder für das eine noch das andere?

Die Vorbereitung auf das Staatsexamen ist immer eine sehr herausfordernde Zeit. Wenn noch eine Pandemie mit weitreichenden Einschränkungen hinzukommt, wird das Lernen für die Prüfungen massiv erschwert und zu einem richtigen Kraftakt. Da kann jeder verstehen, dass schnell Wünsche aufkommen, wie die Politik diese außerordentlichen Umstände berücksichtigen soll.

In unserem aktuellen Fall der Examensprüfungen unter der Corona-Pandemie gibt es zwei Forderungen: Entweder die Prüfungen, die Mitte Februar starten, nach hinten verschieben, damit man mehr Zeit für die Vorbereitung hat oder die Prüfungen möglichst durchziehen.

Dass wir uns für die Belange der Lehramtsstudierenden einsetzen, wissen viele, weshalb schnell die Frage kam: Warum setzt ihr euch nicht für eine Verschiebung ein? Warum kämpft ihr nicht dafür, dass die Prüfungen auf jeden Fall stattfinden können?

Was oft aber vergessen wird ist, dass wir nicht die Entscheidungsträger sind! Wir sind nicht in der Position zu entscheiden, ob das eine oder das andere passieren soll. Das ist das Kultusministerium.

Außerdem vertreten wir 11.000 Lehramtsstudierende in Bayern. Unter diesen befinden sich aktuelle ExamenskandidatInnen, die zum Teil für aber zum Teil auch gegen eine Verschiebung sind und beide Meinungen sind legitim. Wir haben dazu auf unserem Instagramkanal lehramt_stexit, der ein Teil unserer Kampagne für ein faires 1. Staatsexamen ist, eine Umfrage gemacht. An dieser Umfrage haben 503 FollowerInnen teilgenommen und 57% waren dafür, 43% dagegen. Natürlich sind das nicht alle ExamenskandidatInnen aus diesem Prüfungsjahrgang, aber es spiegelt gut wieder, wie unterschiedlich die Ansichten und Wünsche der Betroffenen sind, die wir alle vertreten.

Soweit so gut. Aber was machen wir dann überhaupt?

Wir machen mit unserer Reichweite auf die aktuelle Situation aufmerksam! Denn egal was für eine Entscheidung getroffen wird, es muss eine getroffen werden, die zeitnah und transparent kommuniziert wird. Wir haben aus diesem Grund einen Brief an die Staatsminister Piazolo und Sibler geschrieben, in dem wir genau das gefordert haben.

Wenige Tage danach (15.01.2021) gab es auf der KM-Seite ein Update zu den Prüfungen. Zwar keine klare Entscheidung, aber die Info, dass sich das Prüfungsamt im Staatsministerium der aktuellen Situation bewusst ist und dass sie „auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um die anstehenden Prüfungen möglichst wie vorgesehen durchzuführen, eine unter diesen Umständen bestmögliche Prüfungsvorbereitung zu ermöglichen und den besonderen Umständen der Prüfungsablegung Rechnung zu tragen (siehe Regelung zum Freiversuch).“ Wie genau das allerdings aussehen soll, bleibt noch offen. Zudem hat Wissenschaftsminister Sibler in derselben Woche Click and Collect auch für Bibliotheken erlaubt, sodass nun Literatur online bestellt und in der Bibliothek abgeholt werden kann.

Das sind kleine Schritte, die uns aber zeigen, dass wir es geschafft haben, die beiden Staatsminister auf die aktuelle Situation aufmerksam zu machen! Die Aufgabe des Kultusministeriums ist jetzt, Lösungen zu finden und schnell zu kommunizieren, welche diese sein werden. Unsere Aufgabe bleibt weiterhin uns dafür einzusetzen, DASS Lösungen gefunden werden, die diese besondere Situation berücksichtigen. Wir machen Druck, dass etwas geschieht!