Die Liste der Vorwürfe war lang: Die Lehrerin überziehe den Unterricht in die Pausen hinein; die Hausaufgaben von heute auf morgen seien zu umfangreich, und das trotz Ganztagsschule; sie stelle einzelne Kinder vor der Klasse bloß, beleidige Schülerinnen und Schüler persönlich und gebe rassistische Äußerungen von sich; der Unterricht sei nicht motivierend, so dass die Lernbereitschaft der Kinder sinke; im Vergleich zu Parallelklassen und anderen Schulen sei sie mit der Vermittlung des Stoffs im Rückstand; bei Klassenausflügen in Opern oder Musicals sei sie schlecht organisiert und verletze ihre Aufsichtspflicht; sie ignoriere Wünsche zu Einzelterminen von Eltern und lasse auch Einzelanfragen unbeantwortet; auf Kritik von Eltern hin drohe sie mit Anwalt oder Schulamt, mit der Begründung, sie fühle sich angegriffen und gemobbt.
Die Liste hatte die Schulleitung nach einem fruchtlosen Gespräch der Eltern mit der Lehrkraft erbeten, um sich selbst ein Bild machen zu können. Der Elternsprecher lieferte diese Liste – verbunden mit der Aufforderung, die Lehrerin nicht länger als Klassenleiterin in der fünften Jahrgangsstufe einzusetzen. Die Lehrkraft nahm sich daraufhin einen Rechtsbeistand, der wies die Vorwürfe zurück und erhob seinerseits Klage gegen den Elternvertreter.