Anmeldung zum 1. Staatsexamen

Wie funktioniert eigentlich die Anmeldung zum Examen?
Die Anmeldung zum Examen ist bei jedem früher oder später Thema. So wie das Studium an jeder Uni unterschiedlich ist, kann sich auch die Examensanmeldung an manchen Standorten und in manchen Schularten unterscheiden.
Damit Du trotzdem einen Überblick bekommst, haben wir Dir alle wichtigen Infos zusammengefasst, die wir finden konnten:

 

 


Die Anmeldung zum 1. Staatsexamen erfolgt...

  • bis spätestens 25. Juli des Vorjahres für das Frühjahr
  • bis spätestens 01. Februar des Prüfungsjahres für den Herbst

Du kannst Dich persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben beim Prüfungsamt Deiner Uni anmelden.
Beachte dabei: Der Poststempel gilt als Abgabetermin!

 

 


Zur Anmeldung für das EWS-Examen brauchst Du:

  • Geburtsurkunde (original oder beglaubigt)
  • Nachweis der Hochschulreife
  • Bescheinigung über erforderliche Praktika
  • ausgedruckte und unterschriebene Onlineanmeldung
  • ggf. Heiratsurkunde

 

 


Denke bei Deiner Anmeldung zum Fächerexamen an:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis geforderter Sprachkenntnisse (z.B. Kopie des Abizeugnisses)
  • Nachweis erforderlicher Praktika
  • Zulassungsarbeit
  • Deine Studienverlaufsbescheinigung

Falls noch nicht (bei der Anmeldung zum EWS-Examen) abgegeben:

  • Geburtsurkunde (Original oder beglaubigt)
  • ggf. Heiratsurkunde
  • Nachweis der Hochschulreife
  • Nachweis über erforderliche Praktika
  • ausgedruckte und unterschriebene Onlineanmeldung

Alles, was Du bereits vor dem EWS-Examen im Prüfungsamt abgegeben hast, ist bei der Anmeldung zum Fächerexamen nicht nochmal notwendig.

Bei fehlenden ECTS-Punkten erfolgt eine bedingte Zulassung mit bindender Nachreichfrist (spätestens 2 Tage vor dem ersten Prüfungstermin).

Ausnahme: 30 ECTS-Regel (Was ist das? Schaue bei den Tipps zu den Zulassungsvoraussetzungen vorbei - dort wird Dir die 30 LP Regelung erklärt!)
 

 

 


Hier brauchst Du bei der Anmeldung:

  • Zeugnis über die Erste Lehramtsprüfung bzw. ggf. Zweite Staatsprüfung
  • Studienleistungsnachweise bzgl. des Erweiterungsfaches

Du kannst die Dokumente bis zwei Tage vor dem Examen beim Prüfungsamt einreichen.

 

 


Bis spätestens 19. Januar bzw. 9. Juli des Prüfungsjahres kannst Du von Deinen angemeldeten Examensprüfungen zurücktreten.