Zulassung zum 1. Staatsexamen

Was ist für die Zulassung zum 1. Staatsexamen zu beachten?

Überprüfe frühzeitig, ob Du wirklich alle Zulassungsvoraussetzungen für Dein Examen erfüllt hast, Deine Studienleistungen eingetragen und Deine ECTS Punkte richtig verbucht sind.

Falls nicht, hast Du jetzt noch Zeit, fehlende Kurse zu besuchen, Noten nachtragen oder Leistungen umbuchen zu lassen. Damit steht dann zumindest von dieser Seite aus Deinem Examen nichts mehr im Weg!

30 LP Regelung

Was besteht man unter dieser Vorgriffsregelung?

Seit dem Examenstermin Frühjahr 2016 können, bis auf einige Ausnahmen, insgesamt bis zu 30 ECTS-Punkte in der Fächerverbindung nachgereicht werden.

Hintergrund ist, dass somit Prüfungsergebnisse auch noch nach dem eigentlichen Examenstermin eingehen können und Dozent:innen so weniger Druck bei der Korrektur haben. Auch für die Examenskanditat:innen bedeutet diese Regel eine Erleichterung, da so auch im Examenssemester noch ECTS erbracht werden können, was wiederum die vorhergehenden Semester entspannen soll.

Die noch fehlenden ECTS Punkte können mit einer Frist von 6 Wochen erworben werden. (s. LPO I § 22 Abs. 5 Satz 4)

Um von der Möglichkeit des Nachreichens von ECTS Punkten Gebrauch zu machen, muss ein entsprechender Antrag (Download auf der Seite des KM) beim Prüfungsamt eingehen. Dieser Antrag muss spätestens zwei Tage vor der ersten Staatsexamens-Prüfung vorliegen.

Ausgenommen von der Nachreichmöglichkeit sind:

  • EWS-Ablegung gem. § 32 LPO
  • fremdsprachliche Qualifikationen
  • Basisqualifikationen
  • Sprachkenntnisse
  • die schriftliche Hausarbeit gem. § 29 LPO I
  • Praktika gem. § 34 LPO


Solltest Du Deine Modulprüfung nicht bestehen, das Staatsexamen aber schon, dann wird das ganze Staatsexamen als nicht angetreten angesehen. Aufgrund der LPO-Regelung handelt es sich dann hierbei nur um eine bedingte Zulassung, die man erhält, wenn man die Modulprüfung nicht besteht. Sind nicht alle Bedingungen erfüllt, geht es nicht weiter ins Korrekturverfahren. Das Zeugnis wird Dir erst ausgestellt, nachdem Du alle ECTS Punkte erbracht hast. Erst damit ist ein Start in das Referendariat möglich.


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