Staatsprüfung FJ 21: Unsere Reaktion auf die Antwort des KM

Das Kultusministerium hat auf unsere ausstehenden Fragen zu den Examensprüfungen im Frühjahr 2021 reagiert. Nach unseren dringlichen Forderungen zur aktuellen Prüfungssituation hat sich die Kommunikation seitens des Kultusministeriums stark verbessert. An dieser Stelle möchten wir uns für die Anerkennung der schwierigen Lage unserer zahlreichen Studierenden und die Berücksichtigung einiger unserer Forderungen bedanken. So hat die wieder mögliche Bestellung von Fachliteratur oder die Ausweitung der Regelung zum genehmigten Fernbleiben die Prüfungsumstände zumindest ein wenig erleichtert. Allerdings blieben wichtige Fragen weiter offen, die das Kultusministerium nun versucht hat, zu klären.

In Bezug auf unsere Frage zur Korrektur ist der Hinweis an die Korrektorinnen und Korrektoren, auf den zeitweise eingeschränkten Zugang zu Fachliteratur Rücksicht zu nehmen, etwa in Bezug auf den erwarteten Umfang an Literaturverweisen, ein Schritt in die richtige Richtung. Dass aber mit Verweis auf die eigene Verantwortung der prüfungsberechtigten Personen eine konkrete wie verbindliche Regelung hierzu ausbleibt und generelle Korrekturvorgaben sowie Bewertungsbögen nicht möglich seien, erscheint wie eine Ausrede und bleibt schlicht nicht hinnehmbar. Als staatlich organisierte Prüfung, welche durch ihre enorme Gewichtung richtungsweisend für die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes ist und diese auf ihre Eignung hin testet, erscheint es unerlässlich, den sonst selbstverständlichen und in der Lehramtsausbildung inhaltlich verankerten diagnostischen Gütekriterien zu entsprechen. Nur so kann eine möglichst einheitliche Berücksichtigung der Prüfungssituation, während und nach der Corona-Pandemie, für Prüfende und Geprüfte gewährleistet und der Chancengleichheit der Studierenden entgegengekommen werden.

Letztere ist auch durch die aktuelle Regelung hinsichtlich des Antritts des Vorbereitungsdienstes stark gefährdet. Mit den Sondermaßnahmen zum Antrittstermin im September 2020 und der derzeitigen Möglichkeit des genehmigten Fernbleibens wurden die Sorgen der Studierenden vom Kultusministerium ernst genommen, doch sind diese für aktuelle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer völlig unzureichend. Das Angebot eines Nachtermins ist insofern Augenwischerei, wenn man bedenkt, dass es sich lediglich um den nächsten Prüfungszeitraum im Herbst 2021 handelt. Damit wäre ein Antritt des Vorbereitungsdienstes im September nicht mehr möglich und die Studierenden der meisten Schularten müssen ein ganzes weiteres Jahr warten, um diesen anzutreten. Das wäre schon der Fall, sollte nur eine Einzelprüfung wiederholt werden müssen, die etwa durch Anordnung von Quarantäne wegen eines positiven Corona-Falls bei einer Prüfung komplett unverschuldet verpasst wird. Ein echter Nachtermin vor dem nächsten Prüfungszeitraum kann hier Abhilfe schaffen, sodass der Vorbereitungsdienst rechtzeitig und mit abgeschlossener Erster Staatsprüfung angetreten werden kann.

Andernfalls wäre eine vorläufige Zulassung angebracht, für welche die Anführung einer rein formalen Regelung des Kultusministeriums hier zu kurz tritt. Die Qualität der schulpraktischen Ausbildung leidet wohl kaum darunter, wenn nur eine oder wenige Einzelprüfungen noch vor Beendigung des ersten Ausbildungsabschnitts im Referendariat absolviert werden. Fraglich bleibt im Zusammenhang mit den Gütekriterien der Prüfung, wie sehr diese denn überhaupt die berufliche, schulpraktische Eignung widerspiegelt, wenn meist lediglich der kurzfristige Abruf auswendig gelernter, manchmal praxisferner Fachinhalte ausschlaggebend ist. Hier bieten sich noch eher die Modulnoten der langjährigen universitären Ausbildung an, die auch schulpraktische Erfahrungen miteinbeziehen. Die im letzten Abschnitt erwähnte vorläufige Zulassung nur bei einer noch ausstehenden Einzelprüfung, die auf das Bestehen der Lehramtsprüfung keinen Einfluss mehr hat, ist zwar ein Zugeständnis, doch wünschen wir uns hier eben keine Einzelfallentscheidung, sondern eine klare wie transparente Regelung für alle. Die vom Kultusministerium auch zurecht angesprochenen dann möglichen Erschwernisse können guten Gewissens der Entscheidungsfreiheit der Studierenden überlassen werden, zumal es sich im Regelfall nur um eine oder wenige Einzelprüfungen handelt, auf die sie sich ja schon zum Frühjahr hin vorbereitet hatten.

Daher bedarf es weiterhin eines Umdenkens und einer konkreten Ausarbeitung in Richtung unserer geforderten Punkte, deren Dringlichkeit durch die pandemiebedingte Situation an den Schulen, den akuten Lehrermangel an diversen Schularten, den Unmut der Studierenden sowie durch die notwendig stärkere Förderung der Schülerinnen und Schüler unterstrichen wird. Wir appellieren an das Kultusministerium im Sinne der Qualitätssicherung und -steigerung der Lehramtsausbildung, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die jetzigen wie zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer den vielfältigen Anforderungen unseres existenziellen Berufsfeldes gerecht werden können.