Positionspapier zu Bildungsgerechtigkeit im Hochschulwesen

Bildung ist eine der tragenden Säulen einer gerechten und zukunftsfähigen Gesellschaft. Sie ermöglicht individuelle Entwicklung, soziale Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe. Jedoch geht gerade das Hochschulwesen oft in der Debatte über Chancen- und Bildungsungerechtigkeiten unter.

Man kann die Chancenungerechtigkeiten im Hochschulwesen in drei Bereiche aufteilen: In die sozioökonomische, die migrationsbedingte und die geschlechterbedingte Ungerechtigkeit. Im Folgenden wird auch die politische Repräsentation von Lehrenden und Lernenden kritisch betrachtet. Abschließend werden noch die Folgen für das Lehramtsstudium erläutert.

Dieses Positionspapier widmet sich der Stärkung der Bildungsgerechtigkeit im Hochschulwesen und Lehramtsstudium und beleuchtet zentrale Themenfelder, die für eine gerechte sowie inklusive Bildung von besonderer Bedeutung sind.


1. Sozioökonomische Ungerechtigkeit

Der oftmals nachgewiesene Zusammenhang zwischen dem familiären Hintergrund und dem Bildungserfolg ist auch im Hochschulwesen existent. Nach dem Bildungsreport aus dem Jahr 2020 beginnen von 100 Nichtakademikerkindern aus der Grundschule nur 27 Personen ein Hochschulstudium, während bei Kindern aus akademischem Elternhaus 79 Personen diesen Bildungsweg einschlagen. Die Abgangsquote unter Erstakademiker*innen vor dem Bachelor-Abschluss ist doppelt so hoch, letztendlich stellt diese Gruppe lediglich ein Fünftel der erfolgreichen Masterabsolvierenden.[1] Der Bildungstrichter im Hochschulwesen ist enorm, noch immer sind soziale und finanzielle Herausforderungen ausschlaggebend für die Entscheidung, ob ein Studium angetreten wird oder nicht. Indem man gezielt Erstakademiker*innen finanziell unterstützt, wird Chancengleichheit geschaffen und die Bildungsbarriere zwischen verschiedenen sozioökonomischen Gruppen abgebaut. Es ermöglicht auch Menschen aus bildungsfernen Familien den Zugang zur Hochschulbildung und ermöglicht soziale Mobilität.

Einer der wichtigsten Ansätze, wenn es um das Bekämpfen von sozioökonomischer Ungerechtigkeit geht, ist das BAföG.

2021 wurden 37,9% aller Studierenden vom Bundesamt für Statistik als armutsgefährdet eingestuft[2], jedoch erhielten ein Jahr später nur 11,47% aller Studierenden BAföG[3].

Im Juni 2024 hat der Bundestag eine BAföG-Reform verabschiedet, um sicherzustellen, dass auch finanziell schwächere Studierende die Möglichkeit haben, eine angemessene Ausbildung zu erhalten.

Die Bedarfssätze wurden zwar nun um circa fünf Prozent angehoben, jedoch wird das den steigenden Lebenshaltungskosten durch die steigende Inflation in den letzten Jahren nicht gerecht, der BAföG-Höchstsatz ohne Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 855 Euro, wobei 380 Euro für die Unterkunft bestimmt sind.[4] Zum Vergleich, ein WG-Zimmer in Passau kostet durchschnittlich 425 Euro, die Wohnkosten in vielen anderen bayerischen Universitätsstädten sind noch höher, die BAföG-Beträge sind folglich trotz neuer Erhöhung nicht zeitgemäß.[5] Die getroffenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die finanziell schwachen Studierenden ausreichend zu unterstützen.

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung ist das Aufnehmen eines KfW-Studienkredits. Durch die Corona-Pandemie und die angespannte wirtschaftliche Situation stieg jedoch der effektive Zinssatz auf 7,51 Prozent und ist damit der höchste Zinssatz aller Anbieter.[6] Dadurch wurden viele Empfänger*innen des Kredits vor eine finanzielle Herausforderung gestellt. Dass der Studienkredit keine attraktive Möglichkeit zur Studienfinanzierung ist, zeigt auch der Rückgang der Verträge um 30 Prozent seit 2022.[7] Für Studierende, die keine anderen Möglichkeiten haben, ihr Studium zu finanzieren, stellt dies ein Hindernis für den Hochschulzugang dar. Eine fehlende Finanzierungsmöglichkeit darf kein Grund sein, kein Studium aufzunehmen.

2. Migrationsbedingte Ungerechtigkeit

Die Ungerechtigkeit zieht sich von der Grundschule bis in die Hochschule. Nur 2,9 Prozent aller Studienanfänger*innen waren 2020 Bildungsinländer*innen.[8]  Bildungsinländer*innen sind ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Personen mit Migrationshintergrund stehen immer noch vor erheblichen Hürden, wenn es darum geht, Zugang zur Hochschulbildung zu erhalten.

Personen mit Migrationshintergrund haben häufig einen erschwerten Zugang zu höherer Bildung und sind in den Hochschulen unterrepräsentiert. Während die Gymnasialbeteiligung bei Jugendlichen ohne Migrationshintergrund bei 43 Prozent liegt, ist sie bei Kindern mit einem Zuwanderungshintergrund nur bei 29,8 Prozent. Bei Schüler*innen aus der ersten Generation sind es sogar nur 16,1 Prozent.[9] Schüler*innen mit Migrationshintergrund erreichen deshalb seltener das Abitur und haben somit weniger Chancen, überhaupt eine akademische Laufbahn einzuschlagen.

3. Ungerechtigkeit in der politischen Repräsentation unter Lehrenden und Lernenden

Entscheidungen über die Hochschulpolitik treffen nicht alle Hochschulangehörigen, sondern lediglich eine kleine Gruppe, bestehend aus der Hochschulleitung, den Lehrenden und dem Verwaltungspersonal.

Die bayerischen Hochschulen bestehen aus drei zentralen Organen: dem Hochschulrat, der Hochschulleitung und dem Senat[10]. Der Senat besteht aus elf Personen, wobei zehn von diesen durch die Hochschulwahl bestimmt werden. In diesem Gremium sitzen zwei studentische Vertreter*innen.[11] Die zehn gewählten Senator*innen bilden mit zehn weiteren Personen, die nicht der Hochschule angehören, den Hochschulrat. Der Hochschulrat wählt und kontrolliert die Hochschulleitung und beschließt die Grundordnung der Hochschule.[12]

Obwohl die Studierendenschaft eindeutig den Großteil der Hochschulfamilie ausmacht, ist sie mit nur zwei Vertreter*innen kaum vertreten. Dieses Ungleichgewicht führt dazu, dass die Meinung der Mehrheit bei vielen Entscheidungsprozessen außen vor bleibt.

Die zwei Vertreter*innen der Studierenden werden vom Studierendenparlament bestimmt, welches bei den Hochschulwahlen gewählt wird. Dabei kann man nicht von einer lebendigen Wahl sprechen. Im vergangenen Jahr lag die Wahlbeteiligung unter den Studierenden beispielsweise an der Universität Regensburg bei 7,58%[13] und an der Universität Nürnberg-Erlangen bei 6,44%[14].

Ob nun die geringe Wahlbeteiligung auf die mangelnde Einflussnahme der Studierenden in den Entscheidungsgremien zurückzuführen ist, kann nur vermutet werden.

Eine demokratischere Hochschulstruktur wird zwar nicht den nötigen Anreiz schaffen, um Erstakademiker*innen für das Studium zu begeistern. Jedoch fördert sie Bildungsgerechtigkeit, indem sie allen Studierenden Mitbestimmung ermöglicht und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.

Damit werden nicht die Startchancen, sondern die Prozesschancen und die Erfolgschancen verbessert. Da die Abbruchquoten gerade bei Studierenden aus nichtakademischen Elternhäusern doppelt so hoch sind, trägt eine bessere politische Repräsentation der Studierenden zur Chancengerechtigkeit bei.

4. Geschlechterungerechtigkeit

Eine Herausforderung bezüglich der Gleichstellung an Hochschulen stellt die sogenannte „leaky pipeline“ dar. Je höher die Qualifikationsstufe einer wissenschaftlichen Laufbahn ist, umso geringer ist der Frauenanteil. In Bayern ist nur jede fünfte Professur durch eine Frau besetzt, obwohl Frauen mit 51% knapp mehr als die Hälfte aller Hochschulabsolvierenden ausmachen[15]. Auch die Wahl des Studiengangs ist stark durch Geschlechterstereotype geprägt, da es an Vorbildern in verschiedenen Bereichen fehlt und spezifische Geschlechter-Dominanzen in gewissen Fächerkombinationen bestehen[16]. Beispielsweise lag der Anteil der männlichen Grundschullehramtsstudierenden 2020 deutschlandweit bei 16,9 Prozent.[17]Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Geschlechtern sind unerlässlich. Dies umfasst den Abbau von geschlechtsspezifischen Barrieren im Hochschulzugang sowie die Schaffung eines diskriminierungsfreien Umfelds für alle Geschlechter. Den gesetzlichen Rahmen bildet in Bayern unter anderem das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz. Problem hier ist jedoch, dass es für Hochschulen keinerlei Konsequenzen gibt, wenn vorgegebene Ziele nicht erreicht werden[18]. Eine Möglichkeit zum Entgegenwirken dieser Tatsache kann die Verzahnung politischer Gleichstellungsziele mit wissenschaftlichen Bewertungssystemen (Gender-Budgeting) darstellen. So werden Anreize zur Realisierung von Gleichstellung geschaffen. Zudem braucht es die Schulung von Hochschulbeschäftigten hinsichtlich der Inhalte der Gleichstellung und Gendergerechtigkeit, sodass diese auch im Rahmen der Lehre und Forschung Berücksichtigung finden[19]. „Zentral für die Gleichstellungspolitik an Hochschulen ist die Verankerung von Maßnahmen und Instrumenten in der Organisation“[20]. Es bedarf einer „Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf“[21].

In der Auseinandersetzung mit Gendergerechtigkeit, geht es letztendlich sowohl um Fördermaßnahmen für Frauen als auch um die Gerechtigkeit unter den Geschlechtern.

5. Ungerechtigkeiten im Lehramtsstudium

Die migrationsbedingte und sozioökonomische Ungerechtigkeit ist auch eine Barriere im Lehramtsstudium. Eine vielfältige Lehrerschaft, die die Breite der gesellschaftlichen Realität widerspiegelt, kann besser auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler*innen eingehen und als Vorbild für Toleranz und Inklusion dienen. Lehrkräfte mit verschiedenen kulturellen und sozialen Hintergründen bringen wertvolle Perspektiven und Erfahrungen in den Schulalltag ein und verhindern die Selbstrekrutierung des akademischen Nachwuchses.

Migrationsbedingte Ungerechtigkeit herrscht auch im Lehramtsstudium. Nur 2,6 Prozent aller Studienanfänger*innen im Lehramt machen Bildungsinländer*innen aus.[22] Laut einer Studie des DIPF fühlen sich vor allem Studierende mit Migrationshintergrund dem Lehramtsstudium weniger zugehörig und brechen daher häufiger ihr Studium ab. Die migrationsbedingte Ungerechtigkeit führt dazu, dass die Lehrerschaft nicht die Heterogenität unserer Gesellschaft abbildet.

Diese Ungerechtigkeiten entstehen nicht erst im Studium, sie sind in unserem Bildungssystem tief verankert. Zudem wird die Schülerschaft in unseren Schulen zunehmend heterogener. Unterschiedliche kulturelle Hintergründe, soziale Herkunft, Sprachen und individuelle Lernbedürfnisse prägen das Bild der modernen Klassenzimmer.

In einer Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung haben viele Lehrkräfte und Schulleitungen bemängelt, dass die „Lehrkräfteaus- und -fortbildung zu wenig im Hinblick auf Schulen und Schüler*innen in schwierigen Lagen konzipiert ist“.[23] Es ist von zentraler Bedeutung, dass angehende Lehrkräfte, unabhängig von der Schulart, auf die Bedürfnisse einer diversen Schülerschaft vorbereitet werden, um Bildungsungerechtigkeiten abzubauen und jedem Kind die gleichen Chancen zu ermöglichen.

Forderungen der Studierenden des BLLV:

  • Wir fordern die Bereitstellung von Stipendien, sowie finanzieller Hilfen für Erstakademiker*innen, um die finanziellen Barrieren zu verringern und den Zugang zur Hochschulbildung zu erleichtern.
  • Wir fordern die Einführung von Mentoring-Programmen, bei denen erfahrene Studierende oder Alumni Erstakademiker*innen unterstützen und ihnen bei der Orientierung im Hochschulwesen helfen.
  • Wir fordern eine angemessene Erhöhung der Bedarfssätze des BAföGs, insbesondere eine realistische Einschätzung der Wohnkosten. Es ist essenziell, dass finanzielle Barrieren nicht der Grund dafür sind, dass junge Menschen ein Studium nicht beginnen können.
  • Wir fordern eine angemessene Anpassung des Zinssatzes für den KfW-Studienkredit, damit die Rückzahlung für bestehende Kreditnehmer*innen keine finanzielle Belastung darstellt und die Aufnahme eines Kredits wieder eine realistische Option zur Studienfinanzierung wird.
  • Wir fordern eine Demokratisierung des Hochschulwesens und sehen die Hochschulen in der Pflicht, die Studierenden in die demokratischen Prozesse mit einzubeziehen und sie stärker auf diese aufmerksam zu machen. Entscheidungen müssen in einem transparenten und partizipativen Prozess getroffen werden.
  • Wir fordern Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Geschlechtern. Dies umfasst den Abbau von geschlechtsspezifischen Barrieren im Hochschulzugang sowie die Schaffung eines diskriminierungsfreien Umfelds für alle Geschlechter. Zudem braucht es die Schulung von Hochschulbeschäftigten hinsichtlich der Inhalte der Gleichstellung und Gendergerechtigkeit, sodass diese auch im Rahmen der Lehre und Forschung Berücksichtigung finden.
  • Wir fordern, dass Inklusion und Integration als verpflichtendes Modul im Lehramtsstudium für alle Schularten etabliert und fundiert an den Universitäten gelehrt wird, um sicherzustellen, dass zukünftige Lehrkräfte die nötigen Kompetenzen besitzen, um eine inklusive Bildungsumgebung zu schaffen. Die Sensibilisierung für Diversität ist unabdingbar für das Erreichen von Bildungsgerechtigkeit.
  • Wir fordern Maßnahmen zur Förderung der Heterogenität unter den Lehramtsstudierenden durch die Anpassung sowie Ausweitung von Unterstützungssystemen und das Bekämpfen von Informationsdefiziten, mentalen Barrieren und geringfügigen Kompetenznachteilen.

Bildungsgerechtigkeit an Hochschulen ist ein integraler Bestandteil einer gerechten Gesellschaft. Es erfordert engagierte Maßnahmen auf institutioneller Ebene, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und die Vielfalt auf dem Campus zu fördern. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um Barrieren abzubauen und eine inklusive Bildungsumgebung zu schaffen, die allen Studierenden, unabhängig von ihrer Herkunft, finanziellen Situation oder besonderen Bedürfnissen, gleiche Chancen bietet. Nur so können Hochschulen zu Motoren des gesellschaftlichen Wandels und der Gerechtigkeit werden.

[1] vgl. Hochschulbildung in der Transformation. (2022). S. 13.

[2] vgl. Statistisches Bundesamt. (2022).

[3] vgl. Volkert. (2024).

[4] vgl. FAQ zur BAföG-Reform 2024. (2024).

[5] vgl. Höger. (2023).

[6] vgl. Centrum für Hochschulentwicklung. (2024).

[7] vgl. ebd.

[8]vgl.  Hochschulbildung in der Transformation. (2022). S. 45

[9] vgl. Reiss et al. (2019). S. 148.

[10] vgl. BayHIG Art. 29.

[11] vgl. BayHIG Art. 35.

[12] vgl. BayHIG Art. 36.

[13] vgl. Universität Regensburg. (o. D.).

[14] vgl. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. (2023).

[15] vgl. Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen. (o. D.).

[16] vgl. Hegerfeld, & Schaufel. (2022).

[17]vgl. Hochschulbildung in der Transformation. (2022). S. 37.

[18] vgl. Kortendiek et al. (2022).

[19] vgl. Schermund. (2021).

[20] Kortendiek et al. (2022).

[21] Hegerfeld, & Schaufel. (2022).

[22] Vgl. Hochschulbildung in der Transformation. (2022). S. 37.

[23] Böttcher et al. (2022). S. 47.




Literaturverzeichnis:

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FAQ zur BAföG-Reform 2024. Die wichtigsten Änderungen beim BAföG. (2024, 5. Juni). Die Bundesregierung informiert | Startseite. www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/gesetzesvorhaben/bafoeg-reform-2024-2257882

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Höger, S. (2023, 29. März). Studierende müssen 2023 deutlich mehr für WG-Zimmer zahlen. BR24. www.br.de/nachrichten/bayern/studierende-muessen-2023-deutlich-mehr-fuer-wg-zimmer-zahlen,TZtje28

Kortendiek, B., Mense, L., Beaufays, S., Bünnig, J., Hendrix, U., Herrmann, J., Mauer, H., Niegel, J. (2022). Gender-Report 2022. Geschlechter(un)gerechtigkeit an nordrhein-westfälischen Hochschulen. Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW.

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Reiss, K., Weis, M., Klieme, E., & Köller, O. (Hrsg.). (2019). PISA 2018. Grundbildung im nationalen ergleich. Waxmann Verlag GmbH.

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