Staatsminister Markus Blume antwortet auf unsere Forderungen zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit an bayerischen Hochschulen

Im Frühjahr wandten wir, der Vorstand der Studierenden im BLLV, uns in einem offenen Brief an den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Markus Blume, um unsere Forderungen zur Bildungsgerechtigkeit darzulegen. Nun haben wir eine ausführliche Antwort erhalten, die folgende Antworten auf unsere Forderungen umfasste:

1. Studentisches Mitspracherecht

Unsere Forderung: Entscheidungen über Lehrpläne, Finanzen und strukturelle Veränderungen an Universitäten werden oft ohne genügend Beachtung der Stimmen und Bedürfnisse der Studierenden getroffen. Unter der Kluft zwischen den Entscheidungsträger*innen und den Studierenden leidet die Lehrqualität, die Vielfalt der Studieninhalte und die Zugänglichkeit der Bildung. Daher forderten wir, dass demokratische Hochschulgremien von Beginn an in Entscheidungsprozesse mit eingebunden werden sollen.

Die Antwort des Wissenschaftsministers: In dem bayerischen Hochschulinnovationsgesetz ist die studentische Mitwirkung gesetzlich verankert und durch Studierendenvertreter*innen im Senat und Fakultätsrat sichergestellt. Damit sei die Beteiligung der Studierenden sowohl auf Fakultätsebene als auch auf der Ebene der gesamten Hochschule sichergestellt. Resultierend daraus würde ein unmittelbarer Regelungsbedarf zur Stärkung des studentischen Mitspracherechts nicht bestehen.

2. Verankerung des Lehramts in der Hochschulpolitik

Unsere Forderung: Im Wintersemester 2022/2023 waren 15 Prozent der Studierenden an bayerischen Universitäten für das Lehramtsstudium immatrikuliert. Dennoch ist der Studiengang nur schwach in der Hochschulpolitik vertreten. Wir fordern eine Verankerung von Vertreter*innen der universitären Lehrkräftebildung in der Hochschulpolitik.

Die Antwort des Wissenschaftsministers: Durch die Gründung einer Expertenkommission zur Modernisierung der Lehrkräftebildung vor einem Jahr ist das Lehramtsstudium bereits weiter in den Fokus der Hochschulpolitik gerückt. Mit hohen Erwartungen blickt man den Ergebnissen des Gremiums entgegen, das unter anderem das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Lehramtsstudiums zu steigern.

Da die Aufgabenteilung unter den Vizepräsident*innen festlegt, dass eine Person für die Lehre zuständig ist, sieht man keinen weiteren Bedarf, Vertreter*innen der universitären Lehrkräftebildung in die Hochschulpolitik einzubinden.

3. Förderung von Erstakademiker*innen und Stärkung der Gendergerechtigkeit

Unsere Forderung: Ein zentrales Anliegen von uns ist die Förderung von Bildungsgerechtigkeit durch gezielte Unterstützung von Erstakademiker*innen und die Stärkung von Gendergerechtigkeit an unseren Hochschulen. Die Einführung von speziellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten wird hier einen bedeutenden Beitrag leisten, um allen Studierenden gleiche Chancen zu ermöglichen.

Die Antwort des Wissenschaftsministers: Auch Staatsminister Blume sieht Bildungsgerechtigkeit als eine große Herausforderung in der aktuellen Zeit und sieht es als seine Aufgabe, für die bestmöglichen Voraussetzungen für Chancengerechtigkeit zu sorgen. So wurden bereits an vereinzelten Universitäten Programme für Erstakademiker*innen angeboten. Außerdem wird der Vorstand der Studierenden des BLLV gebeten, über ihre Netzwerke auf bestehende gemeinnützige Unternehmen hinzuweisen, die sich zum Ziel gesetzt haben, den Hochschulzugang für Studierende aus nicht-akademischen Haushalten zu erleichtern. Zudem könne man es als Erfolg verzeichnen, dass im vergangenen Jahr knapp 160 Veranstaltungen für gut 2.000 Interessierte in ganz Bayern durchgeführt wurden.

Im Hinblick auf die Forderung nach einer Stärkung der Gendergerechtigkeit wird auf das bayerische Hochschulinnovationsgesetz verwiesen, das unter anderem die Förderung der Gleichstellung an Universitäten zum Ziel hat. Das beinhaltet das Ziel einer paritätischen Besetzung und die Verpflichtung zu einem Gleichstellungskonzept an allen bayerischen Hochschulen. Zudem wird auf bereits bestehende Programme zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit verwiesen.

4. Investition in bezahlbaren Wohnraum und Förderprogramme

Unsere Forderung: Durch die steigenden Mietkosten und die Erhöhung der Zinsen der KfW-Studienkredite stehen Studierende oftmals vor finanziellen Hürden. Wir fordern mehr Investitionen in bezahlbaren Wohnraum und finanzielle Förderprogramme, damit Studierende nicht mit übermäßig finanziellen Belastungen zu kämpfen haben.

Die finanziellen Mittel für die Lehrkräfteausbildung zu erhöhen, könnte dazu beitragen, die Attraktivität des Studiums zu steigern. Besonders in Zeiten des Lehrkräftemangels ist qualifizierter Nachwuchs entscheidend.

Die Antwort des Wissenschaftsministers: Studentisches Wohnen ist ein großes Thema der Bayerischen Staatsregierung, weswegen im kommenden Haushalt Programme zur Wohnraumförderung und Stärkung der Studierendenwerke vorgesehen sind. Zudem weist man auf bereits bestehende Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums, wie dem BAföG und den KfW-Studienkrediten hin. Es wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat bereits im Bundesrat eine Verbesserung des BAföGs thematisiert hat.

5. Forschung auch an Bayerischen Schulen

Unsere Forderung: Wegen fehlender Studien an Schulen in Bayern sind die Hochschulen gezwungen, sich auf andere Studienergebnisse zu beziehen. Da die Bildungssysteme jedoch signifikante Unterschiede aufweisen, können diese nicht ohne weiteres auf das bayerische Schulsystem übertragen werden. Wir fordern höhere Investitionen in die Forschung an bayerischen Schulen.

Die Antwort des Wissenschaftsministers: Die Freiheit für Kunst und Wissenschaft sowie Forschung und Lehre bezieht sich auch auf Forschungsprojekte an Schulen. Folglich ist das Ministerium nicht für die Verteilung der Gelder innerhalb der Hochschulen zuständig und kann dementsprechend die Fördergelder nicht steuern. Bayerische Schulen seien aber bereits kontinuierlich und umfangreich unter anderem durch Bund-Länder-Initiativen, der KMK und dem IQB beforscht.

Nebenbei erreichen mehrere hundert Erhebungsanträge das Kultusministerium, jedoch müssen Forschungen auch von den Schulen genehmigt werden. Damit eine Genehmigung erfolgen kann, müssen die für die Schulen zusätzlichen Belastungen verhältnismäßig zur Notwendigkeit der wissenschaftlichen Forschung sein.

Wir bedanken uns für die ausführliche Antwort des Wissenschaftsministers Herrn Blume. Wir begrüßen, dass viele unserer Forderungen bereits behandelt werden. Dennoch sind wir der  Meinung, dass nicht alle Forderungen, wie die Forschung im Bildungsbereich, die Stärkung des studentischen Mitspracherechts und den Abbau von Chancenungerechtigkeiten im Hochschulwesen, genug Anklang finden und noch stärker ausgebaut werden müssen. Das Abbauen von strukturellen und finanziellen Hürden sind essenziell für eine inklusive Bildungslandschaft.

Wir bedanken uns für der konstruktiven Austausch und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!