Neuer Entwurf vom 03.11.20
Aktuelle Änderung der LPO I
Während der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an öffentlichen Schulen kann es zu Mängeln im Prüfungsverfahren kommen. Einen solchen Verfahrensmangel kann beispielsweise der Verlust von Prüfungsarbeiten einzelner Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen darstellen. Die Lehramtsprüfungsordnung I sieht bei Mängeln im Prüfungsverfahren bislang nur die Möglichkeit vor, den mit Mängeln behafteten Prüfungsteil zu wiederholen. Um zukünftig auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles...
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