Verlust von Staatsexamen: Landtag einstimmig für Härtefallregelung

Politik dauert lange… und Bildungspolitik erst recht. Umso mehr hat es uns überrascht, dass im Bildungsausschuss einstimmig über den Antrag Härtefallregelung und Verfahrensprüfung für Prüfungsarbeiten im Staatsexamen Lehramt abgestimmt wurde.

Darin wird die Staatsregierung aufgefordert

  • zu prüfen, wie zukünftig die bestehenden Maßnahmen zur Absicherung gegen Verluste im Rahmen des Korrekturprozesses bei der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen weiterentwickelt werden können. Bei der Überprüfung soll den Möglichkeiten der Digitalisierung besondere Bedeutung zukommen.
  • darüber zu berichten, welche Überlegungen zu einer Härtefallregelung für von Verlusten betroffene Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer bereits angestellt wurden. Eine mögliche Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) soll dargestellt werden.

Doch ist dieser Antrag nun ein Erfolg?

Kann hier schon von Veränderung gesprochen werden?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, wie so ein Antrag funktioniert. Dieser Antrag beispielsweise wurde von den Regierungsfraktionen eingereicht: Diese bilden die Mehrheit im Bildungsausschuss und somit haben sie ihren Antrag auch angenommen. Die Besonderheit bei diesem Antrag war, dass auch alle Oppositionsfraktionen zugestimmt haben – der Antrag also einstimmig angenommen wurde. Das ist nicht bei allen Anträgen so. Wenn die Oppositionsparteien Anträge einreichen, die oft zu größeren Veränderung der jetzigen Lehrerbildung führen würden, werden diese meist abgelehnt, da die Regierungsfraktionen nicht zustimmen, aber auch nicht alle Fraktionen aus der Opposition die gleichen Ziele verfolgen.

Die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler sind mit dem aktuellen System der Lehrerbildung zufrieden und versuchen immer nur kleine Veränderungen vorzunehmen. Anträge, die verabschiedet werden ändern also meist nichts Grundlegendes an der Lehrerbildung. Ebenso wie dieser Antrag, der als Reaktion auf verschiedene weitreicherende Anträge der Oppositionsparteien entstanden ist, die zum Beispiel die absolute digitale Absicherung des Staatsexamens forderten. Hier soll nun erstmal geprüft werden, ob eine Digitalisierung möglich ist. Dennoch:

Der Antrag ist ein Erfolg!

Die Studierenden im BLLV haben sich bereits am 25. September an die Politik gewandt und gefordert, dass sich etwas ändern muss. In einem offenen Brief haben sie Forderungen aufgestellt, wie im Fall verlorener Staastexamensprüfungen gehandelt werden muss. Die aktuelle Situation und die Regelungen sind für die Studierenden im BLLV nicht wertschätzend und völig inakzeptabel.

Florian Schwing hat mit seiner Petition „Examensverluste stoppen“ zusätzlich über 6000 Unterschriften sammeln können, um seinen Forderungen Gehör zu verschaffen. Die Studierenden im BLLV haben der Petition von Schwing ihre volle Unterstützung zugesprochen und waren bei der Übergabe an den Landtagspräsidenten Aigner präsent. Gemeinsam haben wir es geschafft, dieser Thematik so viel Aufmerksamkeit zu verschaffen, dass sie im Bildungsausschuss behandelt wurde - und dieser Antrag ist nun das Ergebnis dieser Arbeit.

Wir sind auf dem richtigen Weg.

...aber noch ist nichts beschlossen. Wir bleiben an dem Thema dran und kämpfen weiter für ein faires Staatsexamen.