Bafög Reform
Ein Kommentar von Lena Schäffer

Bafög-Reform: Weit entfernt von echter Bildungsgerechtigkeit

Im Koalitionsvertrag der Ampel wurde eine Bafög-Reform versprochen, um sicherzustellen, dass auch finanziell benachteiligte Studierende die Möglichkeit haben, eine angemessene Ausbildung zu erhalten.

Eine solche Reform ist dringend notwendig, da viele Studierende nach den momentanen Regelungen keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben, obwohl sie diese nötig hätten: Im Jahr 2021 wurden 37,9% aller Studierenden vom Bundesamt für Statistik als armutsgefährdet eingestuft[1], jedoch erhielten ein Jahr später nur 11,47% aller Studierenden BAföG[2].

Nun hat das Kabinett diese Woche das BAföG-Änderungsgesetz in Höhe von 62 Millionen Euro beschlossen. Wird diese Reform die Bildungsungerechtigkeit an Hochschulen zu verringern und den Zugang zu Hochschulen vereinfachen?

Obwohl die Reform verspricht, benachteiligte Studierende stärker zu unterstützen, bleibt fraglich, ob die neuen Regelungen tatsächlich dazu beitragen. Insbesondere die Tatsache, dass die Bedarfssätze trotz steigender Lebenshaltungskosten nicht erhöht werden sollen, lässt Zweifel an der Effektivität der Reform aufkommen. Der BAföG-Höchstsatz ohne Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 812 Euro, wobei 360 Euro für die Unterkunft bestimmt sind. Zum Vergleich: Ein WG-Zimmer in Passau kostet durchschnittlich 425 Euro, die Wohnkosten in vielen anderen bayerischen Universitätsstädten sind noch höher. Die Untätigkeit in Bezug auf eine angemessene Anpassung der Bafög-Sätze untergräbt die Glaubwürdigkeit der Reform und wirft ernsthafte Zweifel an ihrer Fähigkeit auf, tatsächlich die Bildungsbedürfnisse und -chancen der Studierenden zu verbessern.

Es wurden einige Verbesserungen vorgenommen, wie etwa die Erhöhung der Freibeträge und die einmalige Zahlung von 1.000 Euro, die Studierende in äußerst prekären finanziellen Lagen erhalten sollen, um Anschaffungskosten für Bücher oder elektronische Geräte stemmen zu können. Zudem begrüßen wir die Einführung des „Flexibilitätssemesters“, welches BAföG-Empfänger*innen ermöglicht, ein Semester länger als Regelstudienzeit zu studieren.
 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue BAföG Reform zwar einige positive Ansätze verfolgt, jedoch in ihrer Umsetzung und Wirkung hinter den Erwartungen vieler zurückbleibt. Es bedarf weiterer Diskussionen im Bundestag, um eine gerechte und nachhaltige Bildungsförderung zu gewährleisten, die allen Studierenden, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, gleiche Chancen bietet.

Abschließend bleibt zu hoffen, dass der Bundestag die Bedenken, im Hinblick auf den Beschluss des Kabinetts, aufgreift und insbesondere eine angemessene Anpassung der Bafög-Sätze umsetzt.

Die Autorin Lena Schäffer ist Vorsitzende im Vorstand der Studierenden im BLLV und studiert Gymnasiallehramt mit der Fächerkombination Mathe und Chemie in Regensburg.

Quellen und weiterführende Links:

[1] Pressemitteilung Statistisches Bundesamt

[2] Süddeutsche Zeitung: „Was sich beim BAföG ändern soll“

Informationen zu BAföG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

FAQs zur BAföG-Reform 2024 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

BR: "Studierende müssen 2023 deutlich mehr für WG-Zimmer zahlen"