Das neue Hochschulgesetz: Sichtbar modern, doch zu welchem Preis? (18.03.2021)
15 Jahre ist es nun schon her, dass in Bayern ein neues Hochschulgesetz verabschiedet wurde. Mit Blick auf die Weltgeschichte möchte man hier von einem kurzen Zeitfenster reden, doch in dieser Zeit ist viel passiert: technologischer Fortschritt, der Aufbruch in ein digitales Zeitalter, Industrie 4.0, Klimawandel, neue gesellschaftliche Strukturen und Debatten. Daran muss sich auch die Hochschullandschaft in Bayern anpassen. Es wurde höchste Zeit, dass sich die bayerische Staatsregierung um ein neues Hochschulgesetz bemüht.
Es steht sinnbildlich für „maximale Freiheit, um Eigenverantwortung und Exzellenz zu fördern“, so Wissenschaftsminister Sibler. Hochschulen sollen im Zuge der High-Tech-Agenda Bayerns mit Eliteuniversitäten konkurrieren. Klingt das nicht spannend?
Bayerischen Universitäten steht es laut dem vorliegenden Eckpunktepapier fortan frei, ob sie weiterhin vom Freistaat mitverwaltet werden möchten, oder ob sie diese Aufgabe künftig als Körperschaft des öffentlichen Rechts komplett eigenständig übernehmen.
Hier könnten sie neue Organisationsstrukturen schaffen, ihr Budget intern selbst verteilen und freier über ihr Studienangebot bestimmen. Im Zuge der Modernisierung soll eine engere Verbindung zur freien Wirtschaft geknüpft und die erlangten wissenschaftlichen Erkenntnisse dorthin transferiert werden.
Was bedeutet das für Lehramtsstudierende?
Für uns könnte dieses Gesetz massive Rückschläge mit sich bringen. Wirtschaftliche Interessen können dafür sorgen, dass die ohnehin chronisch unterfinanzierten Studiengänge der Geistes- & Sozialwissenschaften weniger Budget zur Verfügung haben.
Letztlich wäre das gleichbedeutend damit, dass die für uns so wichtige Grundlagenforschung voraussichtlich nicht weiter ausgebaut wird und wir nicht mehr die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse vermittelt bekommen. Gerade jetzt, wo die Digitalisierung an den Schulen neue wichtige Forschungsansätze liefern kann, steht die Lehrerschaft wieder hinten an.
Laut dem Grundgesetz liegt die Bildung & Erziehung des Nachwuchses und damit auch die LehrerInnenbildung im Verantwortungsbereich des Staates.
Im Hinblick auf ein faires, einheitliches und transparentes Staatsexamen und eine praxisnahe, moderne Ausbildung der nachfolgenden LehrerInnengenerationen ist dieses Eckpunktepapier leider enttäuschend.
Wir wollen unsere Bedürfnisse im Gesetz verankert wissen.
Aus diesem Grund hat der Landesvorstand der Studierenden eine Diskussionsveranstaltung mit PolikerInnen des Wissenschaftsausschusses und unserer Präsidentin Simone Fleischmann veranstaltet.
Unsere Studierendengruppe hat im Vorfeld ihren Beitrag geleistet und eine Themenwoche für unseren Instagram-Kanal aufbereitet. Uns ging es dabei vor allem um Aufklärung. Über 70 % der Studierenden hatten bis dahin nichts von der geplanten Reform gewusst. Ein starkes Indiz dafür, dass sie vor allem ohne unsere Meinung ausgearbeitet werden soll.
Aus diesem Grund wollten wir unseren Forderungen nach einem besseren Lehramtsstudium den nötigen Nachdruck verleihen, um von der Politik ernstgenommen zu werden. Die Ausbildung der LehrerInnen ist ein zentraler Punkt und darf nicht vergessen werden. Darin waren sich auch nach der Veranstaltung alle einig.
Zusammenfassend kann man von einer erfolgreichen Themenwoche und einer sehr aufschlussreichen Veranstaltung sprechen. Wir sind sehr gespannt, wie unsere Anliegen in den kommenden Monaten umgesetzt werden. Bis zur endgültigen Gesetzesverabschiedung, die für spätestens Ende 2021 geplant ist, werden noch einige wichtige Erkenntnisse folgen.
Wenn Ihr mehr zur geplanten Reform erfahren wollt, seid Ihr herzlich eingeladen, unseren Instagramkanal zu besuchen. www.instagram.com/bllv.studierende.erlnbg/
Daniel Bachhuber,18.03.2021