Petition: Modernisierung des Ersten bayerischen Staatsexamens für Lehrämter

Wir fordern ein modernes Erstes Staatsexamen! JETZT! Für eine faire Lehrerbildung. Für uns, die Lehrerinnen und Lehrer von morgen. Für die Sicherung der zukünftigen Bildungsqualität.

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Die Schwundquote bei bayerischen Lehramtsstudierenden liegt bei über 40% - fatal - vor allem jetzt, in Zeiten des eklatanten Lehrermangels. Allein um die bloße Unterrichtsversorgung sicherzustellen, fehlen bis 2025 mehr als 10.000 Lehrerinnen und Lehrer in Bayern. Ganz zu schweigen von dem dringend notwendigen Personal für die Umsetzung des beschlossenen Rechtsanspruchs auf Ganztag, für Inklusion oder individuelle Förderung. In seiner jetzigen Form nimmt das Examen vielen Studierenden die Motivation, den Schuldienst anzutreten und führt in einigen Fällen zu der Entscheidung, das Studium abzubrechen.

Nein. Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie wir qualifizierte Lehramtsstudierende verlieren.

Wir fordern ein Erstes Staatsexamen, das uns Lehramtsstudierende auf den Beruf vorbereitet, die Lehrerbildung weiter professionalisiert und die Motivation für den Beruf aufrechterhält – damit Bayerns Schulen zukünftig genügend, gut ausgebildete und motivierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen. (Studierende im BLLV)

Das wollt Ihr auch? Unterschreibt unsere Petition!

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Die Petition im Wortlaut

1. Faire Vorbereitung, faire Inhalte & fairer Ablauf

Die Studierenden im BLLV fordern eine intensivere und optimierte universitäre Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen. Wir brauchen zeitgemäße Prüfungsformen, die den Kompetenzerwerb von Lehramtsstudierenden in angemessener Form widerspiegeln. Außerdem muss ein reibungsloser organisatorischer Ablauf garantiert werden.

1.1. Größeres Angebot an Universitätskursen mit Staatsexamensinhalten: Momentan besteht ein Spannungsverhältnis zwischen „universitärer Freiheit” und staatlicher Abschlussprüfung. Um die zentralen Examensprüfungen bestehen zu können, müssen sich Studierende, deren Universitäten staatsexamensrelevante Inhalte nicht in ihren Modulen behandeln, diese im Eigenstudium aneignen. Die LPO I schreibt zwar vor, wie viele Leistungspunkte in welchem Fachgebiet erbracht werden müssen, die Ausgestaltung der Kurse in diesen Bereichen obliegt jedoch den Universitäten. Dementsprechend werden einige Studierende nicht ausreichend auf die Examensprüfungen vorbereitet. Hier gilt es eine bessere Passung herzustellen, die gewährleistet, dass die Studierenden auf die Anforderungen des Staatsexamens vorbereitet werden ohne dass das Lehramtsstudium zu einem „Teaching-to-the-Test“ verkommt.

1.2. Staatsexamensvorbereitungskurse an jeder Universität für jedes Fach (mit ECTS-Bewertung): Um das Gütekriterium der Objektivität erfüllen zu können, sollte ein einheitliches Staatsexamen mit einer einheitlichen Vorbereitung einhergehen. Aktuell bietet nicht jede Universität Staatsexamensvorbereitungskurse für jedes Fach an und auch die Bepunktung dieser Kurse mit ECTS ist nicht einheitlich. Ein einheitliches Angebot dieser Vorbereitungskurse mit ECTS würde Studierenden außerdem ermöglichen, ihr Staatsexamen in der Regelstudienzeit abzuschließen.

1.3. Anrechnung der Vorbereitungszeit für das Staatsexamen in die Regelstudienzeit: Bislang ist ein Studium in Regelstudienzeit nur möglich, wenn in vorherigen Semestern mehr Kurse als vorgesehen belegt werden. Allein auf diesem Wege kann ein Semester Vorbereitungszeit auf das Examen „freigeräumt“ werden. Die damit einhergehende Konsequenz: eine höhere Belastung in früheren Semestern. Die Erfahrung zeigt, dass Studierende mindestens ein Semester Vorbereitungszeit auf das Examen brauchen (u.a. weil sich Studieninhalte nicht mit Staatsexamensinhalten decken). Diese Forderung ist auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass ein Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit bisher die einzige Möglichkeit ist, einen Freiversuch zu erhalten. Statistiken zeigen, dass bislang nur ein Drittel der Lehramtsstudierenden ihr Studium in Regelstudienzeit beendet. Auch im Hinblick auf die Finanzierung des Studiums (z.B. durch das BAFÖG) ist es erforderlich, den Studierenden Zeit für ihre Examensvorbereitung einzuräumen.

1.4. Qualitätssicherung im Staatsexamen: Jedes Jahr kommt es zu fehlerhaften Prüfungsaufgaben. Dies stört die Konzentration während des Examens und ist im Sinne der vermeintlich gleichen Prüfungsbedingungen nicht fair. Um die Objektivität des Examens zu gewährleisten, braucht es ein einheitliches, schnelles und faires Verfahren für den Umgang mit Fehlern im Examen.

1.5. Ergänzende, alternative Prüfungsformen: Es braucht alternative und zeitgemäße Prüfungsformen. Studierende sollen zu kompetenten Lehrkräften ausgebildet werden und müssen deshalb auch kompetenzorientiert geprüft werden. Möglichkeiten hierzu bieten z.B. mündliche Prüfungen, Simulationen oder Assessmentcenter.

2. Objektivere Korrekturen & faire Bewertung

Die Studierenden im BLLV fordern eine faire Korrektur und eine faire Bewertung der Ersten Staatsprüfung. Lehramtsstudierende durchlaufen ein forderndes und zeitintensives Studium. Die Examensprüfungen setzen eine monatelange und außerordentlich intensive Vorbereitung voraus. Eine faire Korrektur und Bewertung drücken die Wertschätzung dieser Mühen aus.

2.1. Nachvollziehbare Korrektur mit einem Bewertungs- und/oder Erklärungsbogen: In der Vergangenheit gab es zahlreiche Examen mit nicht nachvollziehbaren Korrekturen und wenig sachorientierten Kommentaren. Studierende können in der Einsichtnahme nicht immer nachvollziehen, wie ihre Note zustande kam. Transparenz würde zu mehr Verständnis, mehr Akzeptanz und in Wiederholungsfällen auch zu einer besseren Vorbereitung beitragen. Damit die Qualität der Examenskorrekturen nicht länger vom persönlichen Engagement der Korrektoren abhängt, fordern wir die Entlastung der Korrektoren durch eine angemessene Berücksichtigung der Korrekturzeit in der Arbeitszeit.

2.2. Reflexion des Prozesses der Aufgabenerstellung: Die Tatsache, dass die Aufgabenstellung und die Erstkorrektur oft durch dieselbe Person erfolgt, führt zu einigen Ungereimtheiten beim Thema Erstes Staatsexamen. Diese entstehen, wenn Erstkorrektoren den Korrekturaufwand dadurch zu minimieren versuchen, dass sie Randgebiete als Themen stellen, die nur wenige Studierende auswählen. Im schlimmsten Fall führt das zu Staatsexamensklausuren, die für Prüflinge nicht mehr bearbeitbar sind, weil sie zu speziell sind. Darüber hinaus ist es generell notwendig, diese Aufgaben auf zwei unabhängige Personen aufzuteilen, um einen objektiven und fairen Korrekturprozess zu gewährleisten.

2.3. Zeitlich angemessene und schnelle Notenbekanntgabe (ggf. auch online): Um gleiche Bedingungen zu schaffen, müssen Studierende, die das Examen abgelegt haben, mindestens zwei Monate vor dem nächsten Prüfungszeitraum über ihre Prüfungsergebnisse in Kenntnis gesetzt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Studierende, die in einem Fach durchgefallen sind, genügend Zeit zur erneuten Vorbereitung haben.

2.4. Regelmäßige Veröffentlichung von Statistiken über die Ergebnisse der Ersten Staatsprüfung: Bislang gibt es kaum statistische Informationen über die Ergebnisse der Ersten Staatsprüfung. Statistiken können als Grundlage dienen, passende qualitätssteigernde Maßnahmen einzuleiten. Zudem dienen sie der Sicherung der Bildungsqualität und schaffen Transparenz.

2.5. Fairer Umgang mit nichtbestehenden Studierenden: Studierende, die durch das Erste Staatsexamen fallen, erhalten zu ihrem Notenblatt keinerlei weiterführende Informationen zu Ansprechpartnern oder Möglichkeiten zur Wiederholung. Wir fordern ein entsprechendes Infoblatt als Beilage. Auch das Angebot zusätzlicher Abschlüsse, wie einem Bachelor oder Master, würde diesen Studierenden die Möglichkeit bieten, ihr Studium nicht ohne universitären Abschluss zu beenden und ihnen somit eine wichtige Grundlage für einen anderen Karriereweg gewähren.

2.6. Wiederholung bei Nichtbestehen: Der Druck im Ersten Staatsexamen ist vor allem deshalb enorm, weil es nur eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit gibt. Eine Möglichkeit, diesen Druck zu verringern, wäre die Zulassung zu einem Drittversuch. Alternativ wäre auch denkbar, dass nur nichtbestandene Prüfungen wiederholt werden müssen. Auch die Möglichkeit, dass Studierenden die Chance gegeben wird, ihre Fächer an getrennten, jedoch aufeinanderfolgenden Examensterminen zu schreiben (Beispiel: Mathematik FJ 2020; Englisch H2020), würde zur Entlastung beitragen.

2.7. Überarbeitung der Notengewichtung: Wir erachten eine Neugewichtung der Wertung universitärer Noten und der Noten der Examensprüfungen zugunsten der universitären Noten für sinnvoll. Bislang wird aus den gesamten Studienleistungen bis zum Examen eine Durchschnittsnote berechnet, die mit 40% in die Gesamtnote einfließt; die Durchschnittsnote aus dem Ersten Staatsexamen zählt 60% der Gesamtnote. Würde die universitäre Durchschnittsnote in ihrem Verhältnis zur Durchschnittsnote des Examens aufgewertet, hätte das zum einen den Vorzug, dass die mehrjährige Anstrengung der Studierenden wertgeschätzt würde. Zum anderen würde diese Maßnahme dem Druck durch die hohe Gewichtung der Durchschnittsnote der Examensprüfungen entgegenwirken.

2.8. Möglichkeit der Notenverbesserung: Studierende, die im Zweitversuch des Ersten Staatsexamens nur ein Fach wiederholen müssen, aber freiwillig zur Notenverbesserung im bestandenen Fach antreten wollen, sollen zukünftig auch die bestandenen Prüfungen wiederholen dürfen. Die Möglichkeit zur Notenverbesserung darf den Studierenden nicht vorenthalten werden. Grundsätzlich wäre es auch wünschenswert, Lehramtsstudierenden die Möglichkeit zu geben, in nur einem Fach zur Notenverbesserung antreten zu dürfen.

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